Bootsordnung
 
 
Vereinsmitglieder können alle vereinseigenen Boote unter folgenden Bedingungen nützen.
 
1. Jedes Mitglied hat sich vor Fahrtbeginn in die aushängende Bootsliste (Bootshalle) entsprechend einzutragen. Dies ist aus versicherungstechnischen und vereinsrechtlichen Gründen erforderlich. Von der Regelung ausgenommen sind Mitglieder, die an festgelegten Trainings oder an Vereinsfahrten teilnehmen. 
 
2. Der Benutzer hat das Boot vor Fahrbeginn, daraufhin zu prüfen, ob es mit ausreichend Auftriebskörpern versehen ist. Festgestellte Mängel sind in der Liste zu vermerken, bzw. bei größeren Schäden dem Bootswart zu melden. Nach Gebrauch ist das Boot von innen und außen gründlich zu reinigen und auf den vorgesehenen Bootsplatz zurück zu stellen.
 
3. Die Benützung der vereinseigenen Boote ist auf den Donauraum zwischen den Staustufen Bittenbrunn und Bergheim beschränkt. Wird dieser Donauabschnitt verlassen, oder das Boot auf anderen Gewässern benützt, so ist hierzu die vorherige Genehmigung des betreffenden Fachwartes oder seines Beauftragten erforderlich.
 
4. Die Trainingsboote sind während den regelmäßigen Trainingszeiten (stehen am Schwarzen Brett) den teilnehmenden Mitgliedern (Regattamannschaft, WWFahrer Kanupolo Team) vorbehalten.  Über die Vergabe eines Trainingsbootes an Mitglieder die nicht am Training teilnehmen, entscheidet der anwesende Übungsleiter.
 
5. Anfängern ist das alleinige Befahren der Donau verboten. Der Fachwart oder die jeweiligen Übungsleiter entscheiden, ab wann Anfänger uneingeschränkt, auf  Grundlage der Bootsordnung, paddeln können.
 
6. Von 01. Oktober bis 31. März ist folgende Sicherheitsanweisung der Vorstandschaft einzuhalten.  Nicht volljährigen Mitgliedern ist es verboten alleine zu Paddeln.
Ausnahme: In Einzelfällen kann von der Regelung abgesehen werden, wenn das Einverständnis der Erziehungsberechtigten, schriftlich dem Fachwart oder dem   1. Vorsitzenden, vorliegt. Schüler und Jugendliche dürfen gemeinsam mit im Kanusport erfahrenen Erziehungsberechtigten oder Trainern paddeln.
 
Weiterhin ist in diesem Zusammenhang der Aushang Sicherheitshinweise fürs Paddeln im Winter zu beachten.  Diese Hinweise gelten auch für Vereinsmitglieder die in eigenen Booten paddeln.
 
7. Über den Verleih (ganz- oder mehrtägige Nutzung) von vereinseigenen Booten, entscheidet der Fachwart.
 
8. Für den Verleih der vereinseigenen Canadier, gilt eine gesonderte Regelung.
 
Genehmigt durch Ausschussbeschluss vom 21.10.2013
 
Die Vorstandschaft

 

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Paddeln im Winter
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